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KAEPKrankenhausNotfallplanung

Krankenhausalarm- und Einsatzplan (KAEP): Anforderungen 2026

Was § 27 IfSG, die Krankenhausgesetze der Länder und die Aufsichtsbehörden 2026 vom KAEP fordern – mit Gliederung, Übungs-Pflichten und häufigen Fehlern.

3 Min. Lesezeit

Der Krankenhausalarm- und Einsatzplan (KAEP) ist die strukturierte schriftliche Antwort auf die Frage: "Was tun wir, wenn etwas Außerordentliches passiert?" Pandemielage, Massenanfall von Verletzten, Brand, Bombendrohung, Cyber-Angriff, Stromausfall – ein moderner KAEP deckt all das ab. 2026 sind die Anforderungen schärfer geworden. Dieser Artikel zeigt, was Krankenhäuser jetzt prüfen sollten.

Rechtliche Grundlage

Der KAEP ist gleich mehrfach gesetzlich verankert:

  • § 27 IfSG (Infektionsschutzgesetz) — Vorbereitung auf bedrohliche Lagen
  • Krankenhausgesetze der Länder (z.B. § 28 LKHG SH) — Pflicht zum Alarm- und Einsatzplan
  • DIN 13050 — Begriffsbestimmungen Rettungswesen
  • Empfehlungen RKI für Hochpathogene-Erreger-Lagen
  • DGUV-Vorschriften für Beschäftigte

Bei Aufsichts-Begehungen prüfen Behörden mittlerweile sowohl Existenz als auch Aktualität und praktische Wirksamkeit des Plans.

Grobgliederung eines modernen KAEP

Ein zeitgemäßer Plan deckt mindestens diese Bereiche ab:

1. Allgemeiner Teil

  • Geltungsbereich und Verbindlichkeit
  • Begriffsbestimmungen
  • Zuständigkeiten (Klinikdirektor, Ärztlicher Direktor, Pflegedirektion, Krisenstab)
  • Aktualisierungs- und Übungs-Verpflichtung

2. Alarmstufen und Auslöse-Kriterien

  • Stufen (intern / extern, je nach Schadenslage)
  • Definition: wann welche Stufe greift
  • Eskalations-Schwellen (z.B. ab 10 Patienten externer MANV)
  • Verkürzte Anrufkette / Sofort-Maßnahmen

3. Krisenstab und Führungsorganisation

  • Funktionsträger (Stabsleitung, Lage, Einsatz, Logistik, Verwaltung, Presse)
  • Stellvertreter-Regelung
  • Rufbereitschaft und Aktivierung
  • Tagungs-Lokalität (mit alternativem Backup-Raum)

4. Spezielle Schadenslagen

Für jeden plausiblen Fall ein eigenes Kapitel:

  • Brand und Evakuierung
  • Massenanfall von Verletzten (MANV)
  • Hochpathogene Erreger / Pandemielage
  • CBRN-Lage (Chemisch, Biologisch, Radiologisch, Nuklear)
  • Bedrohungslage (Bombendrohung, Amok)
  • Cyber-Angriff / IT-Ausfall
  • Strom- oder Wasserausfall
  • Personalausfall (Pandemie-Effekt)

5. Externe Schnittstellen

  • Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Katastrophenschutz
  • Gesundheitsamt, Aufsichtsbehörde
  • Nachbar-Krankenhäuser (Patienten-Verlegung)

6. Übungs- und Schulungsplan

  • Stabsübungen (mind. 1× jährlich)
  • Funktionsübungen (verschiedene Szenarien rotierend)
  • Vollübungen mit externen Kräften (alle 2–3 Jahre)
  • Schulungs-Plan für neue Mitarbeiter

7. Anlagen

  • Telefonlisten (intern + extern)
  • Lagepläne und Sammelpunkte
  • Material-Verzeichnis (Notfall-Vorräte)
  • Vorlagen (Checklisten, Formulare, Kommunikations-Templates)

Häufige Fehler in KAEPs

In unserer Beratungspraxis sehen wir wiederkehrend dieselben Schwachstellen:

  1. Plan veraltet: Stand 2018, Personal-Listen mit ehemaligen Mitarbeitern, geänderte Räume nicht aktualisiert.
  2. Keine Übungen durchgeführt: Plan existiert, wurde aber nie praktisch erprobt.
  3. Nur eine Lage abgedeckt (oft nur Brand): MANV, IT-Ausfall, Cyber-Angriff fehlen komplett.
  4. Stab ohne Stellvertreter: Funktioniert nicht, wenn die Schlüsselperson selbst betroffen ist.
  5. Kein Cyber-Kapitel: 2026 nicht mehr akzeptabel — Klinik-IT ist ein primäres Angriffsziel.
  6. Kommunikation nicht geprobt: Alarm-Kette läuft nur auf dem Papier, nicht real.

Was sind die wichtigsten Pflichten 2026?

Drei Punkte, die Aufsichtsbehörden 2026 besonders prüfen:

Pflicht 1: Aktualisierung mindestens jährlich

Kein 5-Jahres-Plan akzeptiert. Personal-Wechsel, bauliche Veränderungen und Lessons Learned aus Übungen müssen zeitnah eingearbeitet werden.

Pflicht 2: Mindestens eine Übung pro Jahr (Stabs- oder Funktionsübung)

Theorie reicht nicht. Schriftliche Übungs-Berichte müssen vorgelegt werden können.

Pflicht 3: Cyber-Lage explizit behandeln

Die Anforderungen aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und NIS-2-Richtlinie machen Cybersicherheit zu einem Pflicht-Bestandteil des KAEP.

Praktischer Tipp: Beginnen Sie mit Stabsübungen

Wenn Ihr KAEP ein Update braucht, starten Sie mit einer Stabsübung. Sie können in 4 Stunden viele Schwachstellen aufdecken, ohne den Klinik-Betrieb zu beeinträchtigen. Die Erkenntnisse fließen direkt in die Plan-Aktualisierung ein.

Wir bieten begleitete Stabsübungen mit anschließender Plan-Überarbeitung als Festpreis-Paket an. Sprechen Sie uns an, wenn Sie 2026 einen neuen oder aktualisierten KAEP brauchen.